Kosten
Die Gebühren des Notars richten sich nach der Kostenordnung (KostO). Sie sind bundesweit einheitlich und verbindlich festgelegt.
Entsprechend dem jeweils zu beurkundenden Geschäft ist nach der KostO ein bestimmter Gebührensatz festgelegt. Die Höhe bemisst sich nach dem jeweiligen Wert des Urkundsgeschäfts.
Mit der Beurkundungsgebühr sind jeweils auch die Beratung, Entwurfsfertigung und die Einarbeitung etwaiger Änderungswünsche vor und während der Beurkundung abgegolten.
Sind neben der Beurkundung auch Vollzugstätigkeiten des Notars erforderlich, so werden diese ebenfalls nach den Vorschriften der KostO berechnet.
Der Notar wird Ihnen im Einzelfall Auskunft über die entstehenden Gebühren erteilen.