Rechtliche Informationen

In dieser Rubrik informieren wir Sie über grundlegende Rechtsfragen rund um das Notariat und über aktuelle Änderungen der Rechtslage.



Das Gesetz zur Reform des Erb- und Verjährungsrecht Teil II - Die Änderungen im Verjährungsrecht
Im Zuge der Reform des Erbrechts, in Kraft getreten am 01. Januar 2010 (BGBl I, 3142) sind auch die gesetzlichen Vorschriften zum Verjährungsrecht für das Erb- und Familienrecht geändert worden. Damit erfolgte eine überwiegende Anpassung an die seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geltenden allgemeinen Verjährungsvorschriften.
Stand: April 2010
von Rechtsfachwirtin und Bürovorsteherin Regina Deuter
Das Gesetz zur Reform des Erb- und Verjährungsrecht
Lange Diskussionen darüber, ob das Erbrecht, verfasst im 19. Jahrhundert den heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen in Bezug auf Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie überhaupt noch gerecht wird, insbesondere aber auch der Beschluss des ersten Senats des BverfG vom 19.04.2005 haben zu den am 01. Januar 2010 in Kraft tretenden Änderungen im Erb- und Verjährungsrecht geführt – eine kleine Reform mit wichtigen Änderungen im Pflichtteilsrecht!
Stand: Februar 2010
Rechtsfachwirtin und Bürovorsteherin Regina Deuter
Selbständige Provisionsversprechen im Umfeld von Maklerverträgen
Vereinbart ein Makler mit seinem Auftraggeber die Zahlung einer Provision, kann dem Makler ein Zahlungsanspruch in Gestalt eines selbständigen Provisionsversprechens auch unabhängig von der tatsächlichen Erbringung echter Maklerleistungen zustehen. Einer besonderen Form bedarf diese Abrede im geschäftlichen Verkehr in der Regel nicht (BGH NJW-RR 2007, 55ff.; BGH NJW 2003, 1249ff.; BGH NJW 2000, 3781ff.; OLG Koblenz v. 14.01.2008 - 12 U 1326/06).
Stand: Dezember 2008
von Rechtsanwalt und Notar Rainer Ihde
Haftungstatbestände für Geschäftsführer, Gesellschafter und Aufsichtsräte nach der GmbH – Reform
Das MoMiG ist am 1.11.2008 in Kraft getreten. Es hat Auswirkungen für die Praxis auch bei bestehenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderen Rechtsformen. Der Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen mit Auswirkung auf Haftungstatbestände für Geschäftsführer, Gesellschafter und Aufsichtsräte zusammen.
Stand: November 2008
von Rechtsanwalt und Notar Rainer Ihde
Der Maklervertrag
Ein privatrechtlicher Vertrag, der ein Geschäft über eine unbewegliche Sache zum Gegenstand hat oder auch den Nachweis eines solchen bringt.
Stand: Juni 2008
von Rechtsanwalt Rainer Ihde
BGH: Hinauskündigungsklauseln bei Mitarbeiterbeteiligungen an einer GmbH können zulässig sein
Beschäftigte, die im Rahmen eines „Mitarbeitermodells“ an der sie anstellenden GmbH beteiligt werden, können verpflichtet werden, ihre Geschäftsanteile bei Ausscheiden aus dem Unternehmen zurück zu übertragen.
Stand: Oktober 2007
BGH: T-Online-Aktionäre können Eintragung der Verschmelzung auf die Telekom nicht verhindern
Der BGH (Beschluss vom 29. Mai 2006, AZ II ZB 5/06) hat im Streit um die Wiedereingliederung der T-Online International AG durch Verschmelzung auf ihre Muttergesellschaft, die Deutsche Telekom AG, die Beschwerde von Aktionären gegen die Freigabeentscheidung gem. § 16 Abs. 3 UmwG des OLG Frankfurt a.M. als unzulässig verworfen. Die Verschmelzung kann daher trotz rechtshängiger Klagen gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eingetragen werden.
Stand: Juni 2006
Bedingte Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers
BGH, Urteil vom 24. 10. 2005 - II ZR 55/04 = NZG 2006, 62
Stand: April 2006