Grunderwerbsteuer: "5,0%-Gestaltung" bei Gesellschaften ab 2013 doch eingeschränkt?
Erwirbt man an einer grundstückbesitzenden Gesellschaft einen Anteil von 95% oder mehr, so wird Grunderwerbsteuer fällig. Um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, werden oft weniger als 95% an der Gesellschaft erworben. Der kleinere Anteil, die verbleibenden mehr als 5%, werden durch eine andere Gesellschaft gehalten, sie wird auch "Real Estate Transfer Tax Blocker" ("RETT-Blocker") genannt.
Stand:
Dezember 2012
Gastbeitrag von Daniel Ziska, Steuerberater, Meridium AG Steuerberatungsgesellschaft
KG-Spaltung und Nachweis beim Grundbuchamt
Zum Nachweis des Rechtsübergangs von Vermögensgegenständen gegenüber dem Grundbuchamt im Falle der Spaltung. Der Rechtsübergang von Vermögensgegenständen – hier Grundschulden – im Wege der Ausgliederung kann im Grundbuchverfahren nicht durch eine auf der Einsicht in den Ausgliederungsvertrag beruhenden Bescheinigung eines Notars geführt werden.
Stand:
November 2012
von Rechtsanwalt und Notar Rainer Ihde
Gesellschafterlisten vor Inkrafttreten des MoMiG
Der aktuelle Geschäftsführer einer GmbH ist auch dann zur Einreichung einer Gesellschafterliste beim Handelsregister verpflichtet, wenn die zugrunde liegende Abtretung der Gesellschaftsanteile vor Inkrafttreten des MoMiG erfolgt ist. Die Pflicht des Notars zur Einreichung einer Gesellschafterliste besteht erstmals dann, wenn er nach Inkrafttreten des MoMiG an einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse mitgewirkt hat.
Stand:
Oktober 2012
von Rechtsanwalt und Notar Rainer Ihde
Die Vertretung der Grundstücks-GbR
Ein grundbuchtauglicher Nachweis zur Vertretung einer bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auf die Grundeigentum übertragen werden soll, ist nicht erforderlich, wenn auf der Erwerberseite alle als deren Gesellschafter bezeichnete Personen den notariellen Vertrag abschließen.
Stand:
Oktober 2012
von Rechtsanwalt und Notar Rainer Ihde
Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Berlin
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch die Bundesländer ist in vollem Gang. In Berlin kommt es bereits zur zweiten Erhöhung von 4.5% auf nunmehr 5%. Stichtag soll der 1. April 2012 sein. Damit gleicht Berlin den Steuersatz an die Erhöhung durch Brandenburg an, die seit 1.1.2011 gilt.
Stand:
Februar 2012
von Rechtsanwalt und Notar Rainer Ihde
Vertretung der Grundstücks-GbR im Grundbuchverfahren
Nach seiner Grundsatzentscheidung (BGH, Beschl. v. 28. 4. 2011 − V ZB 194/10, NJW 2011, 1958) zu Vertretungsverhältnissen und Formerfordernissen bei der GbR im Grundstücksverkehr hatte der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung erneut Gelegenheit, sich zum Nachweis von Vertretungsverhältnissen zu äußern (BGH, Beschl. v. 13. 10. 2011 − V ZB 90/11, NZG 2012, 102). Auch hier bleibt der BGH bei einem begrüßenswert pragmatischen Ansatz, der wieder etwas mehr Rechtsklarheit schafft und insbesondere für Baugruppen und Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR von Bedeutung ist.
Stand:
Februar 2012
von Rechtsanwalt Rainer Ihde
Die Teilung einer Mehrhausanlage
Gestaltung der Teilungserklärung bei Mehrhausanlagen – eine große Wohnungseigentümergemeinschaft oder mehrere Untergemeinschaften?
Stand:
Dezember 2011
von Rechtsfachwirtin und Bürovorsteherin Regina Deuter
Von der Baugruppe zur Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Baugruppe, in dem meisten Fällen eine Gruppe, die sich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert hat, um ein größeres Bauprojekt gemeinsam zu verwirklichen, hat ihre ersten Hürden erfolgreich überwunden. Sie hat das geeignete Grundstück gekauft, die Baugruppe ist komplett und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen - Gründungs- und Planungsphasen sind abgeschlossen.
Stand:
Dezember 2011
von Rechtsfachwirtin und Bürovorsteherin Regina Deuter
Der Grundstückskaufvertrag einer Baugruppe
Ein entscheidender Schritt bei der Durchführung eines Baugruppenprojekts ist der Erwerb bzw. die Reservierung eines Baugrundstücks. Bei der Gestaltung des Grundstückskaufvertrages sind Besonderheiten zu beachten, wenn die Baugruppe eine rechtssichere Grundlage für Ihr Vorhaben erlangen will.
Stand:
November 2011
von Rechtsanwalt und Notar Rainer Ihde
Die Grundstücks GbR im Grundbuchverfahren – Teil II
Der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Wildwuchs der OLG – Rechtsprechung (vgl. „Die Grundstücks – GbR im Grundbuchverfahren“) mit teilweise unerfüllbaren Vorgaben (so beispielsweise durch das OLG München) ein Ende bereitet und für die notarielle und gesellschaftsrechtliche Gestaltungspraxis wieder Rechtssicherheit geschaffen (BGH: Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 194/10, BeckRS 2011, 13420).
Stand:
Juni 2011
von Rechtsanwalt und Notar Rainer Ihde