Stand:
April 2010
von Rechtsfachwirtin und Bürovorsteherin Regina Deuter
Das Gesetz zur Reform des Erb- und Verjährungsrecht
Lange Diskussionen darüber, ob das Erbrecht, verfasst im 19. Jahrhundert den heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen in Bezug auf Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie überhaupt noch gerecht wird, insbesondere aber auch der Beschluss des ersten Senats des BverfG vom 19.04.2005 haben zu den am 01. Januar 2010 in Kraft tretenden Änderungen im Erb- und Verjährungsrecht geführt – eine kleine Reform mit wichtigen Änderungen im Pflichtteilsrecht!
Stand:
Februar 2010
Rechtsfachwirtin und Bürovorsteherin Regina Deuter