Erb- und Nachfolgerecht

In dieser Rubrik finden Sie aktuelle Beiträge unseres Notars zum Erb- und Nachfolgerecht.


Beiträge 1 bis 2 von 2
Das Gesetz zur Reform des Erb- und Verjährungsrecht Teil II - Die Änderungen im Verjährungsrecht
Im Zuge der Reform des Erbrechts, in Kraft getreten am 01. Januar 2010 (BGBl I, 3142) sind auch die gesetzlichen Vorschriften zum Verjährungsrecht für das Erb- und Familienrecht geändert worden. Damit erfolgte eine überwiegende Anpassung an die seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geltenden allgemeinen Verjährungsvorschriften.
Stand: April 2010
von Rechtsfachwirtin und Bürovorsteherin Regina Deuter
Das Gesetz zur Reform des Erb- und Verjährungsrecht
Lange Diskussionen darüber, ob das Erbrecht, verfasst im 19. Jahrhundert den heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen in Bezug auf Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie überhaupt noch gerecht wird, insbesondere aber auch der Beschluss des ersten Senats des BverfG vom 19.04.2005 haben zu den am 01. Januar 2010 in Kraft tretenden Änderungen im Erb- und Verjährungsrecht geführt – eine kleine Reform mit wichtigen Änderungen im Pflichtteilsrecht!
Stand: Februar 2010
Rechtsfachwirtin und Bürovorsteherin Regina Deuter