
Wir beraten nationale und internationale Unternehmen aller Branchen bei der Strukturierung ihres Vertriebs und in sämtlichen Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Wir erstellen „maßgeschneiderte“ exklusive oder selektive Vertriebssysteme und entwerfen die dazugehörigen Vertragswerke einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen etc.
Wir überprüfen ferner bestehende Vertriebsstrukturen und Werbekonzepte auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des nationalen (z.B. UWG) und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts (z.B. GWB, Gruppenfreistellungsverordnungen). Bei Problemen mit Wettbewerbern, Verbänden oder Kartellbehörden übernehmen wir für unsere Mandanten die gerichtliche und außergerichtliche Rechtsverfolgung und –Verteidigung.
Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem:
Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen, Auskunftsansprüchen und sonstigen Annexansprüchen