Vergaberecht

Die öffentliche Hand ist der wichtigste Auftraggeber für ITK – Leistungen. Oberhalb der Schwellenwerte darf die Auftragsvergabe nur unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften ( u.a. §§ 97 ff GWB, VOL, VOF, VgV) erfolgen, die durch ihre Regelungsdichte und Formstrenge hohe Anforderungen sowohl an die Vergabestelle, als auch an die Bieter stellen.

Die Besonderheiten von komplexen Projekten im Bereich Informationstechnologie reichen von der Abhängigkeit von Standards und Strukturen (V-Modell, DOMEA-Konzept) über den Einsatz bestimmter Bewertungsmethoden  wie UfAB bis zur Verwendung besonderer Vertragsbedingungen (EVB-IT).

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Vergaberecht liegt in der Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Umsetzung von Vergabeverfahren, der Unterstützung von Bietern bei der Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben und der Überprüfung von Vergabeverfahren vor den Vergabegerichten.

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:
  • Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung der EVB-IT und BVB
  • Juristische Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Vergabeverfahren
  • Unterstützung bei der Führung von Verhandlungsverfahren
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit vergaberechtlicher Maßnahmen
  • Führung von Vergabenachprüfungsverfahren