Das Kennzeichenrecht schützt nicht nur Marken, sondern auch die Bezeichnungen von Unternehmen (Firma) als Geschäftsbezeichnungen und die Titel von geistigen Werken, etwa von Büchern, Filmen, Musikstücken aber auch von Computerspielen oder Software. Marken und geschäftlichen Bezeichnungen geben dem Inhaber Ausschließlichkeitsrechte. Dagegen sind zeitlich jüngere, nichtberechtigte Dritte von der Benutzung der Marke oder des geschäftlichen Zeichens ausgeschlossen. Der Inhaber einer Marke beispielsweise die Nutzung für ein Produkt verbieten oder bei bereits erfolgter Verwendung Schadensersatz verlangen.
Zu Kennzeichenrechten gehören z.B. auch Werktitel (z.B: von Computerspielen, Büchern und Filmen), Firma und Name. Aus diesen Kennzeichen können Rechte mit Marken kollidieren und das Rechte-Portfolio dort abrunden, wo das Markenrecht keinen Schutz gewährt (z.B. beschreibende Produkttitel).
Im Marken- und Kennzeichenrecht beraten wir strategisch und werden forensisch tätig. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit vielen „Markenartiklern“ – nicht nur in der (internationalen) Anmeldung, Vertragsgestaltung und Lizenzierung, auch in der Durchsetzung von Markenrechten und Rechtsverfolgung.
Zu unseren Mandanten zählen namenhafte Unternehmen; wir haben beispielsweise auch die Bundesrepublik Deutschland (Bundespresseamt) im Streit um die Domain „Deutschland.de“ vertreten.
Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:- Recherche von Kennzeichen
- Beratung bei (langfristigen) Marken- und Produktstrategien
- Anmeldung und Betreuung von nationalen, europäischen und internationalen Marken
- Vorgehen gegen Markenverletzungen
- Domainstreitigkeiten
- Verfahren vor dem Markenamt (z.B. Widerspruchs-, Löschungs- und Verfallsverfahren;
- Ankauf, Verkauf und Übertragung, Erbschaft
- Gutachten in Namens- und Kennzeichenrechtsfragen
- Markenlizenzverträge, Kennzeichenpacht
- Abgrenzungsvereinbarungen