
Markenrechte werden in der Regel über eine förmliche
Eintragung in das Markenregister erworben. Für deutsche Marken ist das
Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, für europäische Gemeinschaftsmarke
das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante. Eine
weitergehende internationale Erstreckung des Markenschutzes lässt sich auf
Basis des Madrider Markenabkommens im Prinzip weltweit erreichen; dies wird
über die World Intellectual Property Organisation (WIPO) mit Sitz in Genf
erreichen.
Rechtlich geschützt sind unter Umständen auch die Namen
bzw. Namensbestandteile von Unternehmen (Firma) und natürlichen Personen
(bürgerliches Namensrecht). Eigenständigen rechtlichen Schutz können außerdem
auch die Titel von geistigen Werken genießen, etwa die Titel von Büchern,
Filmen, Musikstücken, aber auch von Computerspielen oder Software (Werktitelschutz).
Domainnamen im Internet begründen für sich keine
unmittelbaren Rechte, sie können aber auf dem Umweg über die genannten
Kennzeichenrechte angegriffen und verteidigt werden.
Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte geben dem Inhaber
das Recht, anderen die Verwendung derselben oder allzu ähnlicher Bezeichnungen
für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen zu verbieten. Bei bereits
erfolgter Verwendung können Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung,
Vernichtung von Piraterieware und Schadensersatz bestehen.
Im Marken- und Kennzeichenrecht beraten wir strategisch
und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor den Ämtern und gegenüber
anderen Marktteilnehmern, gerichtlich und außergerichtlich. Wir verfügen über
eine langjährige Erfahrung aus der Beratung vieler namhafter Unternehmen und
Markenartikler, bei der nationalen und internationalen Anmeldung, der
Vertragsgestaltung und Lizenzierung, auch in der Durchsetzung von Marken- ,
Kennzeichen- und Namensrechten und bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen
und der Abwehr unberechtigter Vorstöße.
Zu unseren Mandanten zählen namhafte Unternehmen; wir
haben beispielsweise auch die Bundesrepublik Deutschland (Bundespresseamt) im
Streit um die Domain „Deutschland.de“ vertreten oder auch einen großen
britisch-skandinavischen Anbieter von Kredit- und Finanzinformationen im
Rechtsstreit um die Freigabe einer von Dritten besetzten Domain mit seinem
Firmennamen.