Internet und E-Business

Die Wettbewerbsvorteile des Einsatzes von Internet- und E-Businesstechnologien für die Unternehmenssteuerung und Prozessunterstützung sind heute bei der Mehrzahl der Unternehmen nahezu unumstritten.

Die meisten Unternehmen unterhalten mittlerweile eine eigene Website mindestens zu Präsentationszwecken und verwenden E-Mail in der täglichen internen und externen Kommunikation. Die Onlineabwicklung von Beschaffungsvorgängen (E-Procurement) und die Nutzung entsprechender Plattformen (virtuelle Marktplätze) gewinnen zunehmend an Bedeutung. Nach der in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Marktbereinigung befindet sich auch der Onlinehandel wieder im Aufschwung. Die öffentliche Verwaltung bietet in zunehmendem Maße die Abwicklung von „Behördengängen“ über das Internet an (E-Government).

Dabei ist eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben zu beachten. Der Satz „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“ ist mittlerweile ein Allgemeinplatz. Wir beraten und unterstützen Unternehmen in allen rechtlichen Bereichen des Einsatzes von Internet- und E-Businesslösungen, sowohl auf Anbieter als auch auf Abnehmerseite.

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:
  • Providerverträge (Access, Content, Service und Hosting)
  • Webdesignverträge
  • Fernabsatzrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineanbieter
  • Application Service Providing-Verträge (ASP)
  • Nutzungsbedingungen für Websites
  • Datenschutzerklärungen
  • Überprüfung von Websites auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen (Webaudit)
  • Verträge für Portale und virtuelle Marktplätze
  • Lizenzverträge
  • Kooperationsverträge
  • Werbeverträge
  • Prozessführung in allen Bereichen des Onlinerechts