Die meisten Unternehmen unterhalten mittlerweile eine eigene Website
mindestens zu Präsentationszwecken und verwenden E-Mail in der
täglichen internen und externen Kommunikation. Die Onlineabwicklung von
Beschaffungsvorgängen (E-Procurement) und die Nutzung entsprechender
Plattformen (virtuelle Marktplätze) gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Nach der in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Marktbereinigung
befindet sich auch der Onlinehandel wieder im Aufschwung. Die
öffentliche Verwaltung bietet in zunehmendem Maße die Abwicklung von
„Behördengängen“ über das Internet an (E-Government).
Dabei ist eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben zu beachten. Der Satz „Das
Internet ist kein rechtsfreier Raum“ ist mittlerweile ein
Allgemeinplatz. Wir beraten und unterstützen Unternehmen in allen
rechtlichen Bereichen des Einsatzes von Internet- und
E-Businesslösungen, sowohl auf Anbieter als auch auf Abnehmerseite.
Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:
- Providerverträge (Access, Content, Service und Hosting)
- Webdesignverträge
- Fernabsatzrecht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineanbieter
- Application Service Providing-Verträge (ASP)
- Nutzungsbedingungen für Websites
- Datenschutzerklärungen
- Überprüfung von Websites auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen (Webaudit)
- Verträge für Portale und virtuelle Marktplätze
- Lizenzverträge
- Kooperationsverträge
- Werbeverträge
- Prozessführung in allen Bereichen des Onlinerechts