Stand:
Oktober 2007
BGH: T-Online-Aktionäre können Eintragung der Verschmelzung auf die Telekom nicht verhindern
Der BGH (Beschluss vom 29. Mai 2006, AZ II ZB 5/06) hat im Streit um die Wiedereingliederung der T-Online International AG durch Verschmelzung auf ihre Muttergesellschaft, die Deutsche Telekom AG, die Beschwerde von Aktionären gegen die Freigabeentscheidung gem. § 16 Abs. 3 UmwG des OLG Frankfurt a.M. als unzulässig verworfen. Die Verschmelzung kann daher trotz rechtshängiger Klagen gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eingetragen werden.
Stand:
Juni 2006
Stand:
April 2006