Stand:
Mai 2010
von Rechtsanwalt Til Pörksen
BGH: Zu Preisangaben im Internetversandhandel
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 4. Oktober 2007 – I ZR 143/04 – „Versandkosten“ dazu Stellung genommen, in welcher Weise ein Versandhändler im Internet auf die Umsatzsteuer sowie Liefer- und Versandkosten hinweisen muss.
Stand:
November 2007
Stand:
November 2007
von Rechtsanwalt Fabian Laucken
BGH: Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang ist wettbewerbswidrig
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 18. Oktober 2007 – I ZR 102/05 – ueber18.de) entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genüge, wenn pornografische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genüge ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Stand:
Oktober 2007
von Rechtsanwalt Fabian Laucken
Gericht kann vollständig jugendgefährdende Inhalte von Medien überprüfen
Das Gericht hat die volle Prüfungskompetenz hinsichtlich des jugendgefährdenden Inhalts von Medien. Sollte die Prüfstelle ihre Indizierungsentscheidung nur lückenhaft begründet haben, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung, da sich das Gericht selbst ein Bild machen kann.
Vergleichbare Inhalte von zu prüfenden Medien stellen keine vergleichbaren Sachverhalte im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG dar. (VG Köln: 17.02.2006, 27 K 6557/05)
Stand:
September 2006
Stand:
September 2006
Stand:
September 2006
Stand:
Juni 2006
Zugabe auf Zeitschriften kann wettbewerbswidrig sein
Eine im Verhältnis zum Kaufpreis wertvolle Zugabe zu einem Produkt ist nicht per se eine unangemessenen unsachlichen Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern. Eine Sonnenbrille zur Zeitschrift ist keine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen.
Stand:
Mai 2006
Unlautere Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften
Mit Urteil vom 6. April 2006 – I ZR 125/03 hat der zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bestätigt, dass die Werbung eines Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wettbewerbswidrig ist, wenn dabei lediglich auf die kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer und deren Kosten (hier 1,86 €) pro Minute ohne die durchschnittliche Dauer des Herunterladens hingewiesen wird.
Stand:
April 2006