Computerspielerecht

Gerichtsentscheidungen 1 bis 4 von 4
BGH stärkt Rechte von Host-Providern durch „Schaukelpferd-Verfahren“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (vom 25.10.2011, AZ VI ZR 93/10) die Verpflichtungen von Host-Providern im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen in Internet-Blogs präzisiert. Der BGH hatte sich mit einer Beleidigung in einem Blog zu befassen, der von Google gehostet wurde.
Stand: November 2011
von Rechtsanwalt Dr. Kay Wagner
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Fake-Profile bei Facebook - Rechtslücke durch fehlende Strafbarkeit von „Identitätsdiebstahl“ in sozialen Netzwerken
Mit der ständig wachsenden Bedeutung sozialer Netzwerke für die private und geschäftliche Kommunikation ist leider auch eine Zunahme von Missbrauchsfällen verbunden. Sowohl Personen des öffentlichen Lebens als auch nicht im Lichte der Öffentlichkeit stehende Privatpersonen werden zunehmend Opfer von „Identitätsdiebstahl“.
Stand: September 2011
von Rechtsanwalt Dr. Kay Wagner
AGB Kontrolle der Einräumung von Nutzungsrechten
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (5 U113/09 U. vom 01.06.2011) eine Entscheidung getroffen, die, sofern sie Bestand haben sollte, weitreichende folgen für die gegenwärtige Rechtspraxis hätte. Rechteeinräumungen in vorformulierten Verträgen, so wie sie in der Medien- und Softwarebranche üblich sind, wären nur noch begrenzt wirksam.
Stand: August 2011
von Rechtsanwalt Claas Oehler
Fortbestand einer Softwarelizenz trotz Rückruf des Urhebers
Ein alter Streit unter den Urheberrechtlern: Entfällt die Nutzungsberechtigung eines Lizenznehmers, wenn er diese nicht direkt vom Urheber, sondern „nur“ von dem Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts ableitet (so genannte „Enkelrechte“), und der Urheber dann die ausschließlichen Nutzungsrechte vom Lizenzgeber zurückruft? Obwohl diese Frage von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, fehlt eine höchstrichterliche Entscheidung bis heute.
Stand: Juli 2006
von Rechtsanwalt Rainer Ihde