Arbeitsrecht

Gerichtsentscheidungen 1 bis 10 von 22
Wettbewerbsverbot eines Arbeitnehmers: Kein Sonderkündigungsrecht bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während eines Kündigungsschutzprozesses
Das BAG hat mit Urteil vom 25.10.2007 - 6 AZR 662/06 entschieden, dass einem Arbeitnehmer, dessen Kündigungsschutzklage stattgegeben wurde, hinsichtlich des somit fortbestehenden Arbeitsverhältnisses kein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn er sich während des Prozesses selbständig gemacht hat. Er kann lediglich zum nächst zulässigen Termin ordentlich kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht ein vertragliches Wettbewerbsverbot gemäß § 60 HGB fort.
Stand: November 2007
Ein Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldes
Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.10.2007 - 11a AL 51/06 R ausgeführt, dass ein arbeitsgerichtlicher Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess, der die Arbeitslosigkeit nicht zu einem früheren Zeitpunkt herbeiführt, grundsätzlich keine Sperrfrist bezüglich des Arbeitslosengeldes auslöst.
Stand: November 2007
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen
Der BAG (Urteil des 2. Senats vom 8.11.2007 – 2 AZR 325/06) stellt fest, dass kein „Verbrauch“ der Zustimmung des Integrationsamtes bei mehrfacher Kündigung eines Schwerbehinderten eintritt.
Stand: November 2007
Klagefrist von drei Wochen gilt auch für die außerordentliche Kündigung in der sechsmonatigen Probezeit
Mit Urteil vom 28.6.2007 – 6 AZR 873/06 hat das BAG seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung zur alten Rechtslage aufgegeben. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG außerordentlich, hat der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 Abs. 1 S.2, § 4 S.1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben.
Stand: Oktober 2007
Die Rechtmäßigkeit des Lokführerstreiks
Das Recht zum Arbeitskampf ist in Art. 9 Abs. 3 GG im Rahmen der Tarifautonomie erwähnt. Auch wenn das GG den Streik schützt, ist er doch gewissen Regeln unterworfen. In diesem Artikel soll kurz und prägnant untersucht werden, ob die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) diese hinreichend beachtet oder ob die Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 8.8.2007 – 13 Ga 65/07 zum vorläufigen Streikverbot greift.
Stand: Oktober 2007
LAG Berlin-Brandenburg: Altersdiskriminierung junger Arbeitnehmer durch § 622 Abs.2 S.2 BGB; Europarechtliche Vorgaben schützen nicht nur ältere Arbeitnehmer vor Diskriminierung
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 27.7.2007 - 7 Sa 561/07 entschieden, dass § 622 Abs. 2 S.2 BGB für die Berechnung der Kündigungsfrist nicht anzuwenden ist. § 622 Abs.2 S.2 ist wegen des Verstoßes gegen Art. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht anwendbar. Die Richtlinie verbietet die Diskriminierung wegen des Alters.
Stand: Oktober 2007
Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks
Der BAG (Urteil des 1. Senats vom 19.6.2007 – 1 AZR 396/06) stellt erneut fest, dass gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfes dienen, der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften unterfallen. Weiterhin manifestiert das BAG abermals, welche Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks gestellt werden müssen.
Stand: Oktober 2007
Widerspruch des Arbeitgebers verhindert Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis trotz tatsächlicher Weiterbeschäftigung
Das BAG hat mit Urteil vom 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 Stellung genommen zu der Frage, ob der Arbeitgeber den Widerspruch gegen die unbefristete Fortführung des Arbeitsverhältnisses auch schon früher, d.h. vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erklären kann, und ob ein solcher Widerspruch ausdrücklich als ein solcher bezeichnet werden muss.
Stand: Oktober 2007
Unwirksamkeit einer Kündigung auf Grund eines AGG Verstoßes
Das Arbeitsgericht Osnabrück (Urteil vom 05.02.2007, AZ 3 Ca 778/06) hat als eines der ersten Arbeitsgerichte eine Kündigung auf Grund eines Verstoßes gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) für Unwirksam erklärt.
Stand: Juni 2007
LAG Baden-Württemberg: Kündigung eines älteren Arbeitnehmers
Die beharrliche Weigerung Arbeitsanweisungen durchzuführen, stellt einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs.1 BGB dar und berechtigt zur fristlosen Kündigung. Dem steht grundsätzlich auch nicht ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung für ältere Arbeitnehmer entgegen. (LAG Baden-Württemberg: 14.11.2006, 1 Sa 1/06)
Stand: Februar 2007